Kostümspuk Gen VII
Disguise (en) - ばけのかわ (jap)
Wirkung im Kampf
Ermöglicht dem Träger der Fähigkeit einmal pro Kampf bis zu seinem K.O. das Überstehen einer gegnerischen Attacke, ohne Schaden zu nehmen. Darunter fällt auch Schaden durch Verwirrung. Nach dem Einsatz dieser Fähigkeit verändert sich das Aussehen des Pokémon leicht, wodurch signalisiert wird, dass die Wirkung der Fähigkeit aufgebraucht ist.
Attacken, die mehrfach treffen, verursachen ab dem zweiten Treffer normalen Schaden.
Zusatzeffekte von Attacken können, auch wenn diese durch Kostümspuk keinen Schaden verursachen, eintreten.
Indirekter Schaden, beispielsweise durch Egelsamen, Tarnsteine oder das Wetter wird nicht verhindert, braucht die Fähigkeit aber auch nicht auf. Befindet sich ein Pokémon hinter einem Delegator, wird der Effekt nur durch Attacken ausgelöst, die den Delegator durchdringen.
Die Fähigkeiten Teravolt, Turbobrand und Überbrückung ignorieren Kostümspuk genauso wie die Attacken Schattenstrahl und Stahlgestirn.
Die Fähigkeit Kostümspuk kann nicht kopiert oder überschrieben werden und wird auch nicht durch Wandler übernommen.
Schadensreduzierenden Beeren oder Schwächenschutz werden erst beim ersten Treffer aktiviert, der Schaden verursacht.
Seit der 8. Generation erleidet der Träger der Fähigkeit 1/8 seiner maximalen KP Schaden, wenn der Kostümspuk bricht.